Update 26.09.2024: Fristverlängerung bis zum 15. Oktober 2024
Gute Neuigkeiten für Unternehmen, die ihre Corona-Schlussabrechnung bisher nicht eingereicht haben: Die ursprüngliche Frist wurde offiziell bis zum 15. Oktober 2024 verlängert. Diese zusätzliche Zeit ermöglicht Ihnen, Ihre Unterlagen sorgfältig zu prüfen und alle notwendigen Schritte zur fristgerechten Einreichung vorzunehmen. Es bleibt jedoch weiterhin wichtig, frühzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen, um mögliche Engpässe zu vermeiden und rechtliche Konsequenzen zu verhindern.
Für Unterstützung bei der Abrechnung steht Ihnen die SK Steuerkanzlei weiterhin zur Seite.
Ursprüngliche Meldung: Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnungen rückt näher, und Unternehmen, die während der Pandemie Überbrückungshilfen oder andere finanzielle Unterstützungen erhalten haben, müssen jetzt aktiv werden. Bis zum 30. September 2024 müssen alle ausstehenden Schlussabrechnungen eingereicht werden. Als Unternehmer sollten Sie sicherstellen, dass diese Frist nicht verpasst wird, um mögliche rechtliche Konsequenzen und Rückforderungen zu vermeiden.
Warum ist die Corona-Schlussabrechnung wichtig?
Die Corona-Schlussabrechnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Überbrückungshilfeprogramms, das während der Pandemie ins Leben gerufen wurde, um Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu unterstützen. Nach der Bewilligung der Hilfsgelder muss nun eine Schlussabrechnung eingereicht werden, um sicherzustellen, dass die ausgezahlten Beträge korrekt berechnet wurden und keine Überzahlungen stattgefunden haben.
Diese Schlussabrechnung dient dazu, die endgültige Höhe der bewilligten Hilfen festzulegen. Unternehmen müssen dabei detaillierte Informationen über ihre Einnahmen und Ausgaben während des Förderzeitraums angeben, um den tatsächlichen Unterstützungsbedarf zu belegen.
Frist zur Einreichung endet am 30. September 2024
Die Einreichungsfrist für die Schlussabrechnungen läuft am 30. September 2024 ab. Unternehmen, die eine Verlängerung der ursprünglichen Abgabefrist beantragt haben, müssen sicherstellen, dass sie die Schlussabrechnung bis zu diesem Datum einreichen. Besonders Unternehmen, die sich noch im Verfahren befinden oder Einspruch gegen vorläufige Bescheide eingelegt haben, sind ebenfalls verpflichtet, die Abrechnung fristgerecht einzureichen.
Es ist von größter Bedeutung, die Abgabefrist einzuhalten, da nachträgliche Einreichungen nur unter bestimmten Bedingungen akzeptiert werden. Falls es Ihnen oder Ihrem steuerlichen Berater aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht möglich ist, die Schlussabrechnung rechtzeitig einzureichen, können Sie in Ausnahmefällen eine Fristverlängerung bei den Bewilligungsstellen beantragen. Die Entscheidung über eine Fristverlängerung liegt jedoch im Ermessen der Behörden.
Unterstützung durch Berufsverbände und vereinfachte Verfahren
Um den Prozess der Einreichung der Schlussabrechnungen zu erleichtern, haben sich verschiedene Berufsverbände wie der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) sowie die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) intensiv für Verfahrenserleichterungen eingesetzt. Durch Gespräche mit dem Bund und den Ländern wurden Maßnahmen vereinbart, die den Prüfprozess effizienter gestalten und die Abwicklung beschleunigen sollen.
Diese Initiativen zielen darauf ab, den enormen Aufwand für Steuerberater und Unternehmen zu reduzieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Abrechnungen korrekt und vollständig erfolgen. Dennoch bleibt die Verantwortung bei den prüfenden Dritten und den Unternehmen, die notwendigen Daten fristgerecht einzureichen.
Was passiert, wenn die Schlussabrechnung nicht eingereicht wird?
Sollte die Schlussabrechnung nicht fristgerecht eingereicht werden, können schwerwiegende Konsequenzen folgen. Dies könnte zur Rückforderung der bewilligten Hilfsgelder führen, auch wenn diese rechtmäßig verwendet wurden. Zudem könnten Verzugszinsen anfallen und rechtliche Maßnahmen eingeleitet werden.
Deshalb ist es ratsam, frühzeitig mit der Vorbereitung der Schlussabrechnung zu beginnen, um alle relevanten Informationen rechtzeitig zu sammeln und eventuelle Unklarheiten mit den Behörden oder dem Steuerberater zu klären.
Leitfaden des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWK) zur Unterstützung
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat zur Unterstützung der Bearbeitung der Schlussabrechnungen bereits im Jahr 2021 einen Leitfaden für Verbundunternehmen veröffentlicht. Dieser wurde in den vergangenen Jahren kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Im „Ergänzenden Leitfaden Verbundunternehmen“ werden typische Fallkonstellationen behandelt, die im Verlauf des Abrechnungsprozesses aufgetreten sind.
Dieser Leitfaden bietet wichtige Hinweise zur Bearbeitung von Familienverbünden, Schaustellern sowie Fonds- und Beteiligungsgesellschaften. Unternehmen, die in solchen Konstellationen operieren, finden hier nützliche Informationen zur korrekten Abrechnung und Einreichung der Schlussabrechnungen.
Beide Leitfäden – der ursprüngliche und der ergänzende – sind auf der offiziellen Webseite für Überbrückungshilfen abrufbar: https://ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Konkrete Schritte zur rechtzeitigen Einreichung
Für Unternehmen und prüfende Dritte, die sich noch in der Vorbereitung oder Bearbeitung der Schlussabrechnungen befinden, ist es wichtig, systematisch vorzugehen, um die Frist nicht zu versäumen. Hier sind die wichtigsten Schritte, die Sie beachten sollten:
- Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle relevanten Unterlagen, einschließlich Buchhaltungsdaten, Einkommensnachweise und Ausgaben, vollständig vorliegen.
- Nutzen Sie das digitale Antragsportal: Das Einreichen der Schlussabrechnung erfolgt über das digitale Antragsportal. Achten Sie darauf, dass Ihr Organisationsprofil aktuell ist und alle Daten korrekt hinterlegt sind.
- Klären Sie offene Fragen: Sollten Unklarheiten zu spezifischen Fallkonstellationen bestehen, ziehen Sie den Leitfaden des BMWK zu Rate oder konsultieren Sie Ihren Steuerberater.
- Fristverlängerung beantragen: Falls Sie nicht in der Lage sind, die Abrechnung rechtzeitig einzureichen, beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung bei der Bewilligungsstelle.
Beispiel: Corona-Schlussabrechnung für Familienunternehmen und Verbundkonstellationen
Ein Familienunternehmen, das während der Pandemie Überbrückungshilfen erhalten hat, muss nun die Schlussabrechnung einreichen. Dabei stellt sich die Frage, wie die verschiedenen Unternehmensbereiche, die als Verbundunternehmen agieren, korrekt abgerechnet werden. Hier greift der Leitfaden des BMWK ein, der detaillierte Informationen zu den spezifischen Anforderungen in solchen Fällen bietet. Mithilfe des Leitfadens können Unternehmen sicherstellen, dass sie alle relevanten Informationen korrekt einreichen und die Frist einhalten.
Beispiel: Schausteller und Veranstaltungsbranche
Ein Schaustellerbetrieb, der während der Corona-Pandemie Überbrückungshilfen erhalten hat, steht nun vor der Herausforderung, die Schlussabrechnung einzureichen. Aufgrund der unregelmäßigen Einkünfte und der besonderen betrieblichen Struktur ist die Erstellung der Abrechnung komplizierter. Auch hier bietet der Leitfaden wertvolle Unterstützung, um die spezifischen Herausforderungen dieser Branche zu bewältigen und eine fristgerechte Abrechnung sicherzustellen.
Unterstützung durch die SK Steuerkanzlei aus Lüneburg
Die SK Steuerkanzlei unterstützt Sie bei der fristgerechten Einreichung Ihrer Corona-Schlussabrechnung. Unsere erfahrenen Steuerberater helfen Ihnen, den komplexen Abrechnungsprozess zu bewältigen, die notwendigen Unterlagen vorzubereiten und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Durch unsere Expertise im Bereich der Corona-Hilfen und den engen Kontakt zu den Bewilligungsstellen können wir Sie effizient und zielgerichtet durch den Prozess führen.
- Umfassende Beratung: Wir unterstützen Sie bei der korrekten Erfassung aller relevanten Daten und stellen sicher, dass Sie alle Anforderungen für die Schlussabrechnung erfüllen.
- Digitaler Einreichungsprozess: Wir begleiten Sie bei der Nutzung des digitalen Antragsportals und sorgen dafür, dass Ihre Unterlagen korrekt und rechtzeitig eingereicht werden.
- Verlängerung der Frist: Sollten unvorhergesehene Umstände die fristgerechte Einreichung verhindern, unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer Fristverlängerung.
Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie Risiken
Die Frist zur Einreichung der Corona-Schlussabrechnung endet am 30. September 2024. Es ist entscheidend, dass Unternehmen und prüfende Dritte diese Frist ernst nehmen und frühzeitig alle notwendigen Schritte einleiten. Wer die Frist versäumt, riskiert Rückforderungen und rechtliche Konsequenzen.
Die SK Steuerkanzlei steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie bei jedem Schritt des Prozesses. Kontaktieren Sie uns noch heute, um sicherzustellen, dass Ihre Schlussabrechnung rechtzeitig und korrekt eingereicht wird.